Der AfD-Landtagsabgeordnete Joachim Paul ist offiziell von der Kandidatur zur Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen am Rhein ausgeschlossen worden. Der städtische Wahlausschuss verweigerte seine Zulassung mit der Begründung, es bestünden berechtigte Zweifel an seiner Verfassungstreue. Grundlage dafür waren insbesondere Erkenntnisse des Innenministeriums in Mainz und des Verfassungsschutzes, die mögliche Kontakte Pauls in rechtsextreme Kreise dokumentierten – darunter auch Kontakte zur Identitären Bewegung und Auftritte beim Compact TV. Wie daraus eine Verfassungsuntreue abgeleitet werden kann, ist schleierhaft.


Ein Eilantrag Pauls beim Verwaltungsgericht Neustadt wurde abgewiesen. Das Gericht stellte klar, dass eine detaillierte Prüfung der Vorwürfe zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich sei. Es verwies stattdessen auf einen möglichen nachträglichen Wahlprüfungsverfahren.
In Reaktion auf seine Nichtzulassung bezeichnete Paul das Verfahren als “Skandal”. Die Entscheidung bezeichnete er als parteipolitisch motiviert – Teile des Stadtapparats hätten die Wahl bereits vorab entschieden. Mit demokratischen Prozessen hat das nichts mehr zu tun, wenn vorgefertigte Wahlzettel dem Wähler die Optionen nehmen.

Schützenhilfe kommt vom Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer (Freie Wähler, ehemals Grüne), der die Entscheidung kritisiert. Er fragte öffentlich, warum jemand im Landtag wählbar sei, aber nicht in der Kommune – und bezeichnete den Ausschluss als Doppelstandard, der politisch motiviert wirke. Auch der Staatsrechtler Volker Boehme‑Neßler bezeichnet den Ausschluss als verfassungswidrig und politisch motiviert – ohne in autoritären Staaten zu landen.

Die Tatsache, dass der Wahlausschuss, der die Nichtteilnahme festlegte, von Mitgliedern der Konkurrenzparteien besetzt ist, spricht für sich. Man muss kein Hellseher sein, um zu erkennen, dass hier ein aussichtsreicher Kandidat von der Liste verschwinden soll. Spannend bleibt, was nun die Wähler von Ludwigshafen machen, die dem AfD-Kandidaten ihre Stimme gegeben hätten. Sie werden sicherlich nicht einen der anderen Kandidaten wählen, die offensichtlich für diesen “Wahlbetrug”, wie man es nennen sollte, stehen. Wird dann die Wahlteilnahme gering ausfallen oder besser noch, werden diese Wähler ihre Stimmzettel aus Protest in der Wahlkabine ungültig machen, z.B. durch handschriftliches Hinzufügen des geschassten Kandidaten? Am 21. September werden wir mehr wissen.

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