Der geplante Einzug der Juristin Frauke Brosius-Gersdorf in das höchste deutsche Gericht ist gescheitert. Was zunächst wie ein parteipolitisches Scharmützel erschien, entpuppte sich bei näherer Betrachtung als berechtigter Widerstand gegen eine ideologisch überfrachtete Personalentscheidung. Die Entscheidung, ihre Kandidatur zurückzuziehen, ist ein überfälliger Schritt zur Wahrung der Glaubwürdigkeit des Bundesverfassungsgerichts.

Brosius-Gersdorf war nicht nur eine juristisch versierte, sondern vor allem auch eine politisch positionierte Kandidatin. Ihre Beteiligung an der Kommission zur Reform des Abtreibungsrechts und ihre Forderung nach einer Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs stießen nicht nur auf Kritik – sie warfen ernsthafte Zweifel an ihrer Unabhängigkeit als Richterin eines Verfassungsorgans auf, das gerade in ethisch sensiblen Fragen Neutralität bewahren muss. Wer bereits vor Amtsantritt mit ideologischen Forderungen in Erscheinung tritt, kann schwerlich als überparteiliche Instanz dienen.

Dass die SPD ausgerechnet Brosius-Gersdorf ins Rennen schickte – eine Kandidatin mit offensichtlicher Nähe zu progressiven Positionen –, wirkte wie ein kalkulierter Affront gegenüber konservativen Werten. Die Besetzung des Zweiten Senats mit ihr als künftige Vorsitzende (und womöglich als Präsidentin ab 2030) hätte das Gericht langfristig nach links verschoben – eine Entwicklung, die nicht durch öffentliche Diskussion, sondern durch parteitaktische Mehrheiten erzwungen worden wäre.

Zusätzlich geriet Brosius-Gersdorf unter Druck, als Plagiatsvorwürfe laut wurden: Textähnlichkeiten zwischen ihrer Dissertation und der Habilitation ihres Ehemanns weckten Zweifel an der wissenschaftlichen Integrität der Kandidatin. Auch wenn die Vorwürfe (noch) nicht abschließend geklärt sind – allein der Verdacht ist für eine Verfassungsrichterin mit Vorbildfunktion problematisch. Das Bundesverfassungsgericht darf keine Bühne für Karrieren sein, die von akademischer Fragwürdigkeit belastet sind.

Dass sich im Zuge der Kandidatur eine digitale Kampagne entwickelte, die Brosius-Gersdorf unterstützte, wirkte eher wie ein inszenierter PR-Vorstoß als ein Ausdruck breiter Zustimmung. Die Empörung über kritische Stimmen – auch aus der Kirche und aus CDU/CSU-Kreisen – wurde von Teilen der Medienlandschaft fast reflexhaft als „rechte Kampagne“ diffamiert. Wer berechtigte Zweifel mit moralischer Empörung übertönt, betreibt keine demokratische Diskussionskultur, sondern Meinungsmache.

Der Rückzug Brosius-Gersdorfs ist kein Opfer politischer Intrige. Nicht jede kluge Juristin ist automatisch geeignet für das höchste deutsche Gericht. Die Neutralität und Integrität des Bundesverfassungsgerichts dürfen nicht dem Zeitgeist oder parteipolitischen Ambitionen geopfert werden.

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